Grundsätzlich haben Versicherte der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Rehabilitation kommt in Betracht, wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellt und die Maßnahme dazu beitragen kann, Ihre Gesundheit, Ihre Selbstständigkeit oder Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Nach erfolgreicher Antragstellung werden die Kosten in der Regel von der zuständigen Kranken- oder Rentenversicherung übernommen.
Hat Ihnen Ihre Fachärztin oder Ihr Facharzt eine Rehabilitation empfohlen oder wurde Ihnen nach einem Krankenhausaufenthalt eine Anschlussheilbehandlung (AHB) empfohlen? Dann begleiten wir Sie gerne auf Ihrem Weg zur Rehabilitation.








