Jede sozialversicherte Person in Deutschland kann eine medizinische Reha erhalten, wenn sie von einem Arzt oder Therapeuten verordnet wird. Das Gesetz sichert das Recht auf Maßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit.
Schritt für Schritt zurück ins Leben
Wer hat Anspruch auf eine Reha?
Heilverfahren (HV)
kann immer dann erfolgen, wenn Ihr Gesundheitszustand eine Reha medizinisch erfordert – also auch losgelöst von einem medizinischen Notfall oder einer Operation.
Je nach Erkrankung verfolgt das HV das Ziel,
- Ihren Gesundheitszustand zu verbessern;
- ein Fortschreiten des Krankheitsprozesses aufzuhalten;
- bereits eingetretene Funktionsstörungen weitestgehend zu reduzieren
Anschlussheilbehandlung (AHB)
Die AHB beginnt direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Sie unterstützt die Genesung und die Wiederherstellung beeinträchtigter körperlicher Funktionen, etwa nach Operationen wie Hüft- oder Knie-TEP.
Wer verordnet die AHB?
Ob Ihnen eine AHB helfen kann, prüft der Arzt oder die Ärztin im Krankenhaus. Wenn ja, wird Ihnen eine AHB verordnet.
Wer regelt die Antrags-Formalitäten?
Der Sozialdienst im Krankenhaus wird Ihnen rund um den Antrag zur Seite stehen und die Formalitäten für Sie regeln.

Patientenverwaltung mit Herz und Verstand
Für alle Fragen bezüglich Abrechnung, Wahlleistungen und Unterbringung von Begleitpersonen steht Ihnen unsere Patientenverwaltung zur Verfügung.
Sollten Sie Hilfe bei der Planung Ihrer Anreise benötigen, stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Auf Wunsch organisieren wir auch einen Transfer vom nächstgelegenen Bahnhof.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Anreise und freuen uns darauf, Sie in der Klinik Rosenhof Bad Birnbach willkommen zu heißen!



