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Rehabilitationszentrum orthopädisches RehabilitationsZentrum Orthopädisches Orthopädisches Rehabilitationszentrum Orthopädisches REHABILITATIONSZENTRUM
Ihr Rehaprozess beginnt hier

Anspruch auf Rehabilitation

Grundsätzlich haben Versicherte der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Rehabilitation kommt in Betracht, wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellt und die Maßnahme dazu beitragen kann, Ihre Gesundheit, Ihre Selbstständigkeit oder Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Nach erfolgreicher Antragstellung werden die Kosten in der Regel von der zuständigen Kranken- oder Rentenversicherung übernommen.

Hat Ihnen Ihre Fachärztin oder Ihr Facharzt eine Rehabilitation empfohlen oder wurde Ihnen nach einem Krankenhausaufenthalt eine Anschlussheilbehandlung (AHB) empfohlen? Dann begleiten wir Sie gerne auf Ihrem Weg zur Rehabilitation.

Anschlussheilbehandlung (AHB) direkt nach einer Operation

Die Anschlussheilbehandlung (AHB), auch Anschlussrehabilitation oder Anschluss-Reha genannt, schließt sich in der Regel unmittelbar an einen stationären Krankenhausaufenthalt an. Sie beginnt – mit wenigen Ausnahmen – innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.

Ziel der AHB ist es, Ihre körperlichen Funktionen wiederherzustellen, Ihre Genesung zu fördern und Sie auf dem Weg zurück in den Alltag zu unterstützen. Besonders nach Operationen, beispielsweise nach dem Einsatz eines Hüft- oder Kniegelenkersatzes (TEP), leistet die Anschlussheilbehandlung einen wichtigen Beitrag zum Behandlungserfolg.

Wer verordnet die AHB?

Ob eine Anschlussheilbehandlung medizinisch sinnvoll ist, beurteilt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im Krankenhaus. Ist eine AHB angezeigt, wird diese direkt verordnet.

Wer übernimmt die Antragstellung?

Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt Sie bei allen Schritten der Antragstellung und übernimmt in der Regel die notwendigen Formalitäten.

Ebene
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Rehabilitationsmaßnahme als Heilverfahren (HV)

Ein Heilverfahren (HV) ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation durchgeführt werden kann. Voraussetzung ist, dass eine Rehabilitation aus medizinischer Sicht erforderlich ist.

Je nach Krankheitsbild verfolgt ein Heilverfahren unterschiedliche Ziele:

  • Verbesserung Ihres Gesundheitszustands
  • Verlangsamung oder Verhinderung des Fortschreitens einer Erkrankung
  • Minderung bereits bestehender Funktionsstörungen
  • Erhalt oder Wiederherstellung Ihrer Selbstständigkeit und Lebensqualität

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen individuellen Therapieplan, der auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Rehabilitationsziele abgestimmt ist.

Fragen?

Sie haben Fragen zu Ihrem Reha-Antrag, zur Anschlussheilbehandlung oder zum Heilverfahren? Unser Team der Patientenaufnahme sowie unser Sozialdienst stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie auf dem Weg in Ihre Rehabilitation.

    Patientenfragebogen

    Patientenfragebogen

    Allgemeine Angaben






    1.1 Jetzige Beschwerden






    1.1.4 Schmerzintensität

    Ausgewählter Wert: 0

    1.2 Bisheriger Verlauf der Beschwerden

    1.2.1 Welche Behandlungen/Therapien wurden bei Ihnen in den letzten Monaten durchgeführt?

    Therapie

    Durchgeführt

    Mit Erfolg

    Ohne Erfolg

    Krankengymnastik

    Massage

    Akupunktur

    Infiltration

    Schmerztherapie



    1.2.2 Benutzen Sie Hilfsmittel?








    1.2.3 Diagnostik

    Welche Untersuchungen sind in den letzten 3 Jahren bei Ihnen durchgeführt worden?


    1.2.4 Fühlen Sie sich über Ihre Erkrankung aufgeklärt?

    1.3 Vor- und Begleiterkrankungen



    Neurologische Leiden:

    Herz-/Kreislauf:



    Lungenerkrankungen:


    Bauchorganerkrankungen:

    Unterleibs-/Harnorgane:



    Stoffwechsel:







    1.4 Psychiatrische/psychische Erkrankungen





    1.5 Vegetative Anamnese



















    1.6 Medikamente (Name / Wirkstärke / Einnahme / Häufigkeit / Grund)





    Häufigkeit (z. B. täglich, bei Bedarf)



    2 Sozialanamnese

















    2.1.4 Bestehen Belastungsfaktoren?


    2.1.5 Welche der folgenden Angaben trifft auf Sie zu?


    2.1.6 Beziehen Sie Renten oder andere Sozialleistungen oder haben Sie solche beantragt?


    2.1.7 Ist ein Grad der Behinderung anerkannt?


    2.1.8 Ist ein Pflegegrad zuerkannt?

    Hinweis: Wenn Sie schon in der regulären Altersrente sind, dann ist der Fragebogen für Sie hier beendet. Andernfalls füllen Sie bitte weiter aus.

    2.2 Arbeitsanamnese: Angaben zu Ausbildung und Berufsleben

    2.2.1 Schulabschluss


    2.2.2 Berufsausbildung





    2.2.3 Bisher ausgeübte Tätigkeiten





    2.2.4 Qualifikationen / Umschulungen





    2.2.5 Arbeitgeber


    2.2.6 Der Arbeitsvertrag ist/war


    2.2.7 Arbeitszeitmodell


    2.2.8 Bitte beschreiben Sie ihre aktuelle bzw. letzte Tätigkeit, mit der Beschreibung der täglichen Arbeitsaufgaben:

    Körperliche Arbeitsschwere in % der Arbeitszeit

    Arbeitshaltung in % der Arbeitszeit

    Spezielle Arbeitshaltungen und Anforderungen:









    Umweltbelastungen am Arbeitsplatz

    Berufliche Kraftfahrten / Besondere berufliche Anforderungen



    2.2.9 Berufliche Zukunft


    2.2.10 Arbeitsunfähigkeitszeiten




    Aktuelle Arbeitsunfähigkeit

    Sind sie zur Zeit krankgeschrieben?



    Aussteuerung Krankengeld


    2.3 Beschreiben Sie Ihre konkreten Einschränkungen in der Freizeit und im Beruf


    Unterschrift löschen

    Bildmodul

    Patientenverwaltung mit Herz und Verstand

    Für alle Fragen bezüglich Abrechnung, Wahlleistungen und Unterbringung von Begleitpersonen steht Ihnen unsere Patientenverwaltung zur Verfügung.

    Unterstützung bei der Organisation

    Sollten Sie Hilfe bei der Planung Ihrer Anreise benötigen, stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Auf Wunsch organisieren wir auch einen Transfer vom nächstgelegenen Bahnhof.

    Wir wünschen Ihnen eine angenehme Anreise und freuen uns darauf, Sie in der Klinik Rosenhof Bad Birnbach willkommen zu heißen!