Die Klinik Rosenhof besitzt für die orthopädische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation (AR, AHB) einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), den gesetzlichen Krankenkassen (GKV), privaten Krankenversicherungen (PKV, Beihilfe) sowie sonstigen Kosten- und Leistungsträgern im Rahmen von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen belegt. Um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erhalten, müssen Sie diese grundsätzlich beantragen werden.
Kostenträger
Die Reha wird in der Regel von einem Kostenträger finanziert, sodass Sie die Kosten nicht selbst tragen müssen.
In den meisten Fällen ist einer der drei folgenden Kostenträger für die Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen zuständig
die gesetzliche Rentenversicherung – in der Regel zuständig für berufstätige Personen
die gesetzliche Krankenversicherung – in der Regel zuständig für Rentner und Menschen, die nicht im Arbeitsleben stehen
die gesetzliche Unfallversicherung – wenn die Rehamaßnahme als Folge eines Berufs- oder Arbeitsunfalles notwendig ist
In besonderen Fällen werden Reha-Kosten von der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation) oder Trägern der öffentlichen Sozialhilfe übernommen.
Privatpatienten & Selbstzahler
Sie sind privatversichert? Bitte klären Sie im Vorfeld, ob und wieweit Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Leistungen der Reha erstattet.
Sie sind beihilfeberechtigter Arbeitnehmer/in im öffentlichen Dienst? Eine amtsärztliche Untersuchung gestattet den Aufenthalt gemäß der Beihilfevorschriften. Da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten übernimmt, empfiehlt sich vorab Rücksprache mit der Beihilfestelle.
Wenn kein Kostenträger Ihre Reha finanziert können Sie Ihre Behandlung selbst zahlen (Selbstzahler). Die Organisation Ihrer Reha sowie die Kosten für Leistungen und Aufenthalt liegen in Ihrer Verantwortung.
Haben Sie Fragen zu uns oder Ihrer Reha?
Rufen Sie uns an
Tel.: 0 85 63 / 980 – 0
oder
schreiben Sie uns eine E-Mail:
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