Die Klinik Rosenhof besitzt in allen Indikationen einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), den gesetzlichen Krankenkassen, Privaten Krankenversicherungen (Beihilfe) sowie sonstigen Kosten- und Leistungsträgern im Rahmen von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen belegt. Um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erhalten, müssen Sie diese grundsätzlich beantragen werden.

