Ihre Anreise zur Klinik Rosenhof soll so angenehm wie möglich beginnen. Dank der ruhigen Lage im niederbayerischen Bäderdreieck und der guten Verkehrsanbindung erreichen Sie uns bequem auf verschiedenen Wegen.
So finden Sie zur Klinik Rosenhof Bad Birnbach
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist eine gezielte Weiterbehandlung oft entscheidend für eine erfolgreiche Genesung. In der Klinik Rosenhof Bad Birnbach bieten wir Ihnen im Rahmen der Anschlussrehabilitation (AHB) eine nahtlose Weiterbetreuung – individuell abgestimmt auf Ihre medizinischen Bedürfnisse und mit dem Ziel, Ihre Selbstständigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen.
Die Organisation Ihrer AHB erfolgt in der Regel bereits während Ihres Klinikaufenthalts durch den Sozialdienst des Krankenhauses in enger Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung. Sobald Ihre Aufnahme bei uns bestätigt ist, kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen um einen reibungslosen Übergang.

In vielen Fällen erfolgt die Verlegung direkt vom Krankenhaus in unsere Klinik. Diese wird durch den Sozialdienst organisiert und meist mit einem Krankentransport durchgeführt – für Sie bedeutet das eine sichere und komfortable Anreise ohne zusätzlichen Aufwand.
Wenn Sie selbstständig anreisen, erreichen Sie Bad Birnbach bequem über die Autobahn A3 (Ausfahrt Pocking) sowie die Bundesstraßen B388 und B12. Parkmöglichkeiten stehen Ihnen vor Ort zur Verfügung.
Kostenübernahme und Organisation
Je nach Kostenträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse) können die Reisekosten ganz oder teilweise übernommen werden. Bitte informieren Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner.
Ablauf am Anreisetag – Klinik Rosenhof Bad Birnbach
Wir heißen Sie herzlich in der Klinik Rosenhof in Bad Birnbach willkommen und möchten Ihnen einen angenehmen Start in Ihren Aufenthalt ermöglichen.
Am Anreisetag erfolgt zunächst die Anmeldung an unserer Rezeption. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Aufenthalt, Ihrem Zimmer sowie den ersten organisatorischen Abläufen in der Klinik. Unser Team steht Ihnen dabei jederzeit gerne unterstützend zur Seite.
Nach dem Check-in beziehen Sie Ihr Zimmer und haben Gelegenheit, in Ruhe anzukommen. Anschließend lernen Sie bei einem ersten Informationsgespräch die wichtigsten Bereiche der Klinik kennen und erhalten Ihren persönlichen Therapieplan.
Je nach Anreisezeit finden außerdem erste medizinische oder therapeutische Aufnahmegespräche statt. Dabei werden Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse erfasst, damit Ihre Behandlung individuell auf Sie abgestimmt werden kann.
Selbstverständlich bleibt auch genügend Zeit, um die Klinik, den Gartenbereich oder die Umgebung von Bad Birnbach kennenzulernen und sich auf Ihren Aufenthalt einzustimmen.
Unser gesamtes Team freut sich darauf, Sie im Rosenhof begrüßen und während Ihres Aufenthalts begleiten zu dürfen.
Tsd. erfolgreich therapierte Patienten
Jahre Erfahrung
Zimmer
erfahrene Mitarbeiter

Patientenverwaltung mit Herz und Verstand
Für alle Fragen bezüglich Abrechnung, Wahlleistungen und Unterbringung von Begleitpersonen steht Ihnen unsere Patientenverwaltung zur Verfügung.
Sollten Sie Hilfe bei der Planung Ihrer Anreise benötigen, stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Auf Wunsch organisieren wir auch einen Transfer vom nächstgelegenen Bahnhof.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Anreise und freuen uns darauf, Sie in der Klinik Rosenhof Bad Birnbach willkommen zu heißen!
Unser Fokus
Ihre Erholung beginnt hier und jetzt.
“Kraft der Berührung: Genesung durch Bewegung und Pflege.”
Ihr Weg zurück zu mehr Lebensqualität
Neben den Anschlussrehabilitationen werden allgemeine medizinische Rehabilitationsleistungen bei allen Erkrankungen des Haltungs- und Bewegungsapparates durchgeführt, ebenso die berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlungen (BGSW) für die Berufsgenossenschaften.
Sie als Patient können über den Rentenversicherungsträger, über die privaten und gesetzlichen Krankenkassen sowie über die Berufsgenossenschaften aufgenommen werden. Die Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und ist beihilfefähig. Mit den Rentenversicherungsträgern besteht eine Belegungsvereinbarung.
Die Mitaufnahme von Begleitpersonen ist ebenfalls möglich.









