Sie möchten Ihre Rehabilitationsmaßnahme in in Ihrer Wunschklinik – z.B. bei uns in der Klinik Rosenhof – durchführen? Mit dem Wunsch- und Wahlrecht haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich Ihre Rehaklinik selbst auszusuchen (§ 8 SGB IX). Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an.
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Weitere Hinweise und Informationen erhalten unsere Patienten vor bzw. zu Beginn der jeweiligen Rehabilitationsmaßnahme.
Weitere Hinweise und Informationen erhalten unsere Patienten vor bzw. zu Beginn der jeweiligen Rehabilitationsmaßnahme.
Eine angemessene, medizinisch-therapeutische Behandlung und die persönliche Zuwendung stehen für uns im Mittelpunkt. Es ist uns sehr wichtig, dass Sie sich bei uns wohl und bestens versorgt fühlen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Klinik Rosenhof tun alles dafür, dass wir Ihnen eine qualitativ hochwertige Rehabilitation anbieten können.
Weitere Informationen zu unseren Behandlungen und Leistungen sowie Therapieangeboten und Qualitätsstandards entnehmen Sie bitte unserer Internetseite. Sie benötigen eine Auskunft oder Informationen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie Fragen zur Aufnahme oder zum Aufenthalt haben.

