Wussten Sie, dass Sie Ihre Rehabilitationsklinik grundsätzlich selbst auswählen können? Das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht ist im Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert. Danach sind die Kostenträger – beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse – verpflichtet, Ihren berechtigten Wünschen zu entsprechen.
Die Wahl der passenden Reha-Klinik kann den Erfolg Ihrer Rehabilitation entscheidend beeinflussen. Deshalb lohnt es sich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht zu nutzen.





