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Wunsch- und Wahlrecht – Ihre Wunschklinik selbst wählen

Sie entscheiden mit

Wussten Sie, dass Sie Ihre Rehabilitationsklinik grundsätzlich selbst auswählen können? Das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht ist im Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert. Danach sind die Kostenträger – beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse – verpflichtet, Ihren berechtigten Wünschen zu entsprechen.

Die Wahl der passenden Reha-Klinik kann den Erfolg Ihrer Rehabilitation entscheidend beeinflussen. Deshalb lohnt es sich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht zu nutzen.

Voraussetzungen

Damit Ihr Klinikwunsch berücksichtigt werden kann, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Klinik verfügt über einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen, Rentenversicherung)
  • Sie ist für die Behandlung Ihrer Erkrankung medizinisch geeignet
  • Sie erfüllt anerkannte Qualitätsstandards und ist entsprechend zertifiziert

So machen Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch

Sie können Ihre Wunschklinik bereits im Reha-Antrag angeben oder Ihren Wunsch auch nachträglich beim Kostenträger einreichen. Ihr behandelnder Arzt oder der Sozialdienst unterstützt Sie dabei, Ihren Klinikwunsch medizinisch zu begründen.

Je besser die Begründung auf Ihre persönliche Situation und Ihr Krankheitsbild abgestimmt ist, desto größer sind die Chancen auf eine Bewilligung.

Gute Argumente für Ihre Wunschklinik

Bei der Begründung können unter anderem folgende Aspekte eine Rolle spielen:

  • besondere medizinische Spezialisierung der Klinik
  • passendes Therapie- und Behandlungskonzept
  • interdisziplinäre Betreuung
  • bisherige positive Behandlungserfahrungen
  • Einbindung von Angehörigen
  • Wohnortnähe oder – je nach Situation – bewusst größere Entfernung vom häuslichen Umfeld
  • eingeschränkte Mobilität oder besondere familiäre Umstände

Wenn Ihr Wunsch abgelehnt wird

Wird Ihre Wunschklinik nicht bewilligt, bedeutet das nicht automatisch, dass die Entscheidung endgültig ist. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Änderung der Klinikzuweisung oder innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einzulegen. Häufig genügt bereits eine ergänzende ärztliche Begründung, um den Klinikwunsch doch noch durchzusetzen.

Wir unterstützen Sie

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts. Wir helfen Ihnen bei der Begründung Ihres Klinikwunsches und stellen Ihnen die erforderlichen Formulare zur Verfügung.

Folgende Unterlagen erhalten Sie bei uns:

  • Antrag auf Wunschklinik
  • Antrag auf Wunschklinik nach bereits gestelltem Reha-Antrag
  • Antrag auf Änderung der zugewiesenen Rehaklinik
  • Muster für einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Wunschklinik

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich.

Weitere Dokumente und Formulare des Wunsch- & Wahlrechts