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Rehabilitationszentrum orthopädisches RehabilitationsZentrum Orthopädisches Orthopädisches Rehabilitationszentrum Orthopädisches Rehabilitationszentrum Orthopädisches REHABILITATIONSZENTRUM

KOSTENTRÄGERINFORMATIONEN

Kooperierende Kostenträger der Rehaklinik

Die Klinik Rosenhof besitzt in allen Indikationen einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), den gesetzlichen Krankenkassen, Privaten Krankenversicherungen (Beihilfe) sowie sonstigen Kosten- und Leistungsträgern im Rahmen von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen belegt. Um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erhalten, müssen Sie diese grundsätzlich beantragen werden.

Informationen zur Kostenübernahme

Die Kosten für medizinische Leistungen und Behandlungen können je nach Kostenträger, wie Krankenkassen oder Rentenversicherungen, ganz oder teilweise übernommen werden.