';
side-area-logo

Rehabilitationszentrum orthopädisches RehabilitationsZentrum Orthopädisches Orthopädisches Rehabilitationszentrum Orthopädisches Rehabilitationszentrum Orthopädisches REHABILITATIONSZENTRUM

Chefarztambulanz

Privatärztliche Praxis

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit der

privatärztlichen Untersuchung und Behandlung durch

unseren Chefarzt:

Thomas Mulfinger

Facharzt für Orthopädie

Zusatzbezeichnungen:

Akupunktur, Manuelle Therapie nach Kaltenborn,

Psychosomatische Grundversorgung, Sozialmedizin

Layer

Als Privatpatient bzw. Selbstzahler und Beihilfeberechtigter

können Sie ambulante fachärztliche Behandlungen unmittelbar

in Anspruch nehmen.

Das Angebot:

Eingehende medizinische Untersuchung und Beratung

und gegebenenfalls Therapieverordnung.

Terminvereinbarung über das Sekretariat der Chefärztin:

Frau Nöbauer

Tel. 0 85 63 / 980 610

Email:

noebauer@klinik-rosenhof.de

Unsere Rehabilitationsschwerpunkte

Indikationsspektrum

Image
Verschleiß der Wirbelsäule
Image
Fehlhaltungen und Fehlstellungen der Wirbelsäule
Image
Chronische Schmerzzustände mit Bezug zum Haltungs- und Bewegungsapparat
Image
Bandscheibenleiden mit und ohne sensomotorische Störungen
Image
Erkrankungen der Wirbelsäule, konservativ und postoperativ
Image
Osteoporose
Image
Gelenkerkrankung konservativ und postoperativ
Image
Frakturen (Knochenbrüche) konservativ und postoperativ
Image
Frakturen und andere Verletzungen der Wirbelsäule
Image
funktionelle Störungen (muskuläre Dysbalance)
ANKOMMEN, LOSLASSEN, WOHLFÜHLEN

Ihre Erholung beginnt hier und jetzt.

“Kraft der Berührung: Genesung durch Bewegung und Pflege.”

Ihr Weg zurück zu mehr Lebensqualität

Neben den Anschlussrehabilitationen werden allgemeine medizinische Rehabilitationsleistungen bei allen Erkrankungen des Haltungs- und Bewegungsapparates durchgeführt, ebenso die berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlungen (BGSW) für die Berufsgenossenschaften.
Sie als Patient können über den Rentenversicherungsträger, über die privaten und gesetzlichen Krankenkassen sowie über die Berufsgenossenschaften aufgenommen werden. Die Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und ist beihilfefähig. Mit den Rentenversicherungsträgern besteht eine Belegungsvereinbarung.

Ihr Weg zur Reha

Die Mitaufnahme von Begleitpersonen ist ebenfalls möglich.

Layer
Layer