Die Kosten für die Reha werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung übernommen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei privaten Versicherungen kann dies je nach Tarif variieren. Außer der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung in Höhe von 10,00 €/ Tag, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung alle für Ihre Genesung notwendigen Kosten. Hierzu gehören die ärztliche Behandlung, alle Anwendungen und Therapien, die Notfallversorgung sowie Unterkunft und Verpflegung. Nicht übernommen werden Kosten für sogenannte „Hotelleistungen“. Hierzu gehören u.a. Telefon, TV und Internet (Parkplatz kostenfrei). Bei einem Hotelaufenthalt sind diese Leistungen bereits im Zimmerpreis einkalkuliert; diese Möglichkeit haben wir nicht. Dennoch entstehen Kosten, denn neben den Anschaffungs- und Vorhaltekosten werden auch für uns Gebühren für GEZ, GEMA etc. erhoben.