Ihre Rehabilitation steht kurz bevor – wir freuen uns darauf, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen. Damit Sie gut vorbereitet in Ihren Aufenthalt starten können, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Willkommen in der Klinik Rosenhof
Der erste Schritt beginnt mit einer einfachen Kontaktaufnahme. In der Klinik Rosenhof begleiten wir Sie von Anfang an persönlich und kompetent.
Nach Ihrer Anfrage klären wir gemeinsam alle wichtigen Fragen und prüfen die Voraussetzungen für eine Aufnahme. In einem persönlichen Gespräch lernen wir Ihre individuelle Situation kennen und besprechen die passenden Behandlungsmöglichkeiten.
Während Ihres Aufenthalts erwartet Sie eine vertrauensvolle und wertschätzende Atmosphäre. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie mit fachlicher Kompetenz und begleitet Sie auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit und Lebensqualität.


Wenn Sie sich für eine Rehabilitation in der Klinik Rosenhof entschieden haben und noch keinen Reha-Antrag gestellt haben, wenden Sie sich bitte gemeinsam mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt an Ihren zuständigen Kostenträger, um eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen.
Weitere Informationen zu Ihrem Wunsch- und Wahlrecht finden Sie unter der Rubrik „Ihr Weg zur Reha“.
Während Ihres Aufenthalts setzen wir alles daran, dass Sie sich bei uns wohlfühlen, neue Kraft schöpfen und Ihre persönlichen Reha-Ziele erreichen.
Am Anreisetag werden Sie herzlich an unserer Rezeption empfangen. Dort erledigen wir gemeinsam alle notwendigen Formalitäten und übergeben Ihnen Ihren Zimmerschlüssel. Anschließend begleitet Sie unser Hol- und Bringdienst zu Ihrem Zimmer und gibt Ihnen einen ersten Überblick über unsere Klinik sowie die wichtigsten Abläufe.
Unser Fokus
Ihre Erholung beginnt hier und jetzt.
„Kraft der Berührung: Genesung durch Bewegung und Pflege.“
Ihr Weg zurück zu mehr Lebensqualität
Neben den Anschlussrehabilitationen werden allgemeine medizinische Rehabilitationsleistungen bei allen Erkrankungen des Haltungs- und Bewegungsapparates durchgeführt, ebenso die berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlungen (BGSW) für die Berufsgenossenschaften.
Sie als Patient können über den Rentenversicherungsträger, über die privaten und gesetzlichen Krankenkassen sowie über die Berufsgenossenschaften aufgenommen werden. Die Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und ist beihilfefähig. Mit den Rentenversicherungsträgern besteht eine Belegungsvereinbarung.
Die Mitaufnahme von Begleitpersonen ist ebenfalls möglich.













