Nach einer ärztlichen Verordnung (Rezept) erhalten Sie Ihre Behandlungen in unserem Therapiezentrum.
Für gesetzlich Versicherte (z. B. AOK, BKK, DAK, BEK usw.) fallen gesetzliche Eigenanteile an. Diese bestehen aus einer Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 € sowie 10 % des jeweiligen Rezeptwertes, den wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Wenn Sie über einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse verfügen, entfallen die Eigenanteile.
Bei privat Versicherten erfolgt die Abrechnung der durchgeführten Leistungen direkt mit der Patientin bzw. dem Patienten.
Selbstverständlich können unsere therapeutischen Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Unsere Terminplanung informiert Sie hierzu gerne über die aktuellen Preise.
Verordnung und Ablauf
Die Verordnung von Physiotherapie erfolgt durch Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt oder durch Fachärztinnen und Fachärzte, die eine Diagnose stellen und darauf basierend eine Therapie empfehlen.
Nach Ihrer Anmeldung prüfen wir, ob wir die verordnete Therapie entsprechend umsetzen können und ob die notwendigen Kapazitäten für eine optimale Durchführung Ihres Rezepts verfügbar sind.
Unser qualifiziertes Therapeutenteam begleitet Sie während der gesamten Behandlung mit medizinischer Fachkompetenz, moderner Technik und individueller Betreuung.
Im Therapiezentrum können ambulante Behandlungen auf Rezept – ebenso wie Leistungen für Selbstzahler – wohnortnah durchgeführt werden, vergleichbar mit einer modernen Physiotherapie- oder Massagepraxis.
Die Physiotherapie-Praxis in der Klinik ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Heilmittelverordnungen können von Hausärztinnen und Hausärzten, Fachärztinnen und Fachärzten sowie Badärztinnen und Badärzten ausgestellt werden.
Ein starkes Doppel für Ihre Gesundheit!